AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Änderung 01. Februar 2024

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hebamme Judith Greifenstein, Tannenweg 18, 83362 Surberg, E-Mail: hebamme@judith-greifenstein.de (im Folgenden „Hebamme“)

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen, Kurse und/oder sonstigen Leistungen der Hebamme. Die vertragliche Vereinbarung kann hierbei mündlich, schriftlich, via Anmeldung über meine Homepage www.judith-greifenstein.de oder in Textform erfolgen.

 

  1. Kurse

2.1 Anmeldung, Vertragsschluss, Kursort

Die Gebühren für versäumte Kursstunden richten sich nach der Privat-Gebührenordnung für Hebammen in Bayern und sind der jeweiligen Kursbeschreibung/ Vertragsunterlagen zu entnehmen. Die Hebamme stellt der Teilnehmerin am Ende des Kurses über die versäumten Kursstunden eine Rechnung.

Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere Teilnehmerin zu ersetzen oder versäumte Kursstunden durch (z.B. Krankheit, Urlaub, Arzttermine etc.) nachzuholen bzw. erstattet zu bekommen.

2.1.1 Kursgebühren

Die Gebühren für versäumte Kursstunden richten sich nach der Privat-Gebührenordnung für Hebammen in Bayern und sind der jeweiligen Kursbeschreibung/ Vertragsunterlagen zu entnehmen. Die Hebamme stellt der Teilnehmerin am Ende des Kurses über die versäumten Kursstunden eine Rechnung.

Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen oder versäumte Kursstunden durch (z.B. Krankheit, Urlaub, Arzttermine etc.) nachzuholen bzw. erstattet zu bekommen.

 2.2.1 Erstattung der Kursgebühren durch gesetzliche Krankenkassen

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden, die laut Hebammengebührenordnung über die Krankenkassen abrechenbar sind (s. Kursbeschreibung/ Vertragsunterlagen), werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die gesetzliche Krankenkasse dann die kompletten Kursgebühren. Die Gebühren für versäumte Kursstunden richten sich nach der Privat-Gebührenordnung für Hebammen in Bayern. Die Hebamme stellt der Teilnehmerin am Ende des Kurses über die versäumten Kursstunden eine Rechnung. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen oder versäumte Kursstunden durch (z.B. Krankheit, Urlaub, Arzttermine etc.) nachzuholen bzw. erstattet zu bekommen.

Die Partnergebühr des Geburtsvorbereitungskurses wird von der Krankenkasse nicht automatisch übernommen und muss privat entrichtet werden. Die Höhe des aktuellen Partneranteils kann aus der Kursbeschreibung entnommen werden. Wegen einer eventuellen Kostenübernahme setzen sich die Kursteilnehmer:Innen selbst mit der Krankenkasse der/des Partners in Verbindung.

 

2.2.2 Erstattung der Kursgebühren durch die private Krankenversicherung

Privat Versicherte Frauen tragen die Kursgebühren selbst. Auch die Gebühren für versäumte Kursstunden sind daher von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Nach dem Kurs stellt die Hebamme der Teilnehmenden eine Rechnung über die Kursgebühren. Diese Rechnung kann, je nach privater Krankenversicherung, bei dieser eingereicht werden. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab, ob Ihre private Krankenversicherung die Kursgebühren übernimmt. Es gelten die Abrechnungssätze der geltenden Privat-Gebührenordnung für Hebammen des Landes Bayern (vgl. Kursbeschreibung/ Vertragsunterlagen).

Der Partnerbeitrag im Rahmen des Geburtsvorbereitungskurses ist von der/den Teilnehmer:In ebenfalls selbst zu tragen.

 

2.2.3 Entrichtung des Partnerbeitrags bei Geburtsvorbereitungskurs

Der Partneranteil (Höhe siehe Kursbeschreibung/ Vertragsunterlagen) muss spätestens 5 Werktage nach der Online-Buchung des Kurses bzw. dem Zugang der Rechnung per Überweisung auf das – auf der Rechnung aufgeführte – Konto der Hebamme eingehen.

Eine Vielzahl der Krankenkassen übernehmen inzwischen die Partnergebühr ganz oder zumindest in Teilen. Die Kursteilnehmer informieren sich selbständig über eine evtl. Kostenübernahme durch die Krankenkasse des Partners direkt bei Ihrer bzw. der Krankenkasse Ihres Partners.

 

2.3 Widerrufsbelehrung

2.3.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, d.h. nach Online-Registrierung auf meiner Internetplattform www.judith-greifenstein.de

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Hebamme (Judith Greifenstein, Tannenweg 18, 83362 Surberg, Telefon: 0151/207 11 447, E-Mail: hebamme@judith-greifenstein.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das untenstehende/beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

2.3.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Ihnen die Hebamme alle Zahlungen, die sie von Ihnen bis zu diesem Zeitpunkt erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Hebamme eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Hebamme dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; eine Rückzahlung in bar ist ausgeschlossen.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie der Hebamme einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

2.3.3 Musterwiderrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

Hebamme Judith Greifenstein, Tannenweg 18, 83362 Surberg, oder per E-Mail an: hebamme@judith-greifenstein.de

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

    Name des/der Verbraucher(s)

    Anschrift des/der Verbraucher(s)

    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

    Datum

(*) Unzutreffendes streichen

 

2.4 Absage oder Verlegung durch Hebamme/Durchführung durch andere Hebamme/Umstellung auf Online-Angebot

2.4.1 Absage oder Verlegung durch Hebamme

Für den Kurs gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, behält sich die Hebamme das Recht vor, den Kurs zu stornieren, zu verschieben oder eine Alternative anzubieten.

Die Hebamme ist außerdem berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zeitlich zu verlegen. Dazu werden die Teilnehmenden schriftlich, per E-Mail, SMS oder fernmündlich in Kenntnis gesetzt. Kommt es zu einem Kursausfall durch die Hebamme, wird ein Ersatztermin angeboten. Dieser kann auch an einem anderen Wochentag oder zu einer anderen Zeit stattfinden. Ist kein Ersatztermin durch die Hebamme möglich, wird die Gebühr der entfallenden Stunden zurückerstattet.

2.4.2 Durchführung durch andere Hebamme

In besonderen Fällen kann es auch vorkommen, dass Kursstunden von einer anderen Hebamme durchgeführt werden. Dies berechtigt nicht zu einer Erstattung der Gebühren.

2.4.3 Umstellung auf Online-Angebot

Im Falle einer Nichtdurchführbarkeit des Angebotes in Präsenz akzeptiert der/die Teilnehmer:in auch das Angebot eines Onlinekurses als Ersatz.

Da es sich bei diesem Wochenendkurs um einen Paar-Kurs handelt, ist die Bezahlung der Partnergebühr vor Kursbeginn verpflichtend, unabhängig davon, ob der Kurs als Präsenzkurs oder als Onlinekurs stattfindet. Es gelten weiter die oben genannten Bedingungen zu den Kursgebühren. Selbes gilt für die Zusendung der unterzeichneten Vertragsunterlagen und der Unterlagen zur Datenschutzvereinbarung.

Über eine Änderung diesbezüglich wird Sie die Hebamme rechtzeitig informieren.

2.5 Stornierung durch Teilnehmerin

2.5.1 Stornierung Geburtsvorbereitungskurs für Paare
Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Eingang der Stornierung bis zwei Monate vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von jeweils 52,50 Euro für jeden der Partner fällig. Bei einer Stornierung später als zwei Monate vor Kursbeginn kann in der Regel der Platz nicht mehr anderweitig vergeben werden. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr von der/ den Teilnehmer*Innen privat getragen (Hintergrund: dieser Umsatzausfall wird nicht von den Krankenkassen getragen). Die Teilnahmegebühr richtet sich nach den üblichen Kassensätzen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Partnergebühr wird einbehalten, bzw. muss bei Stornierung trotzdem entrichtet werden.

2.5.2 Stornierung weitere Kurse aus dem Kursangebot der Hebamme
Wird der Kurs von der Teilnehmerin früher als sechs Wochen vor Beginn abgesagt, so verlangt die Hebamme von der Teilnehmerin lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10€. Bei einer Stornierung ab sechs Wochen vor Kursbeginn, bis drei Wochen vor Kursbeginn, ist die Hebamme berechtigt, einen Ersatz in Höhe von 50% der Kursgebühr zu verlangen. Ein eventuell bereits bezahlter Partnerbeitrag kann auch nur zu 50% wieder erstattet werden. Die Stornierung muss rechtzeitig in Textform (gerne auch per E-Mail) bei der Hebamme eingehen. Erfolgt die Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, hat die Hebamme Anspruch auf Zahlung der vollen Kursgebühr. Der Partnerbeitrag kann auch nicht wieder erstattet werden.

2.5.3 Bei schwerer Erkrankung oder vorzeitiger Entbindung kann nach Vorlage eines ärztlichen Attestes die Hebamme im Einzelfall eine Rückerstattung der Gebühren veranlassen.

  1. Weitere Kassen- und Zusatzleistungen

3.1. Bezahlung der Kassenleistungen (z.B. Schwangerenberatung, Wochenbettbetreuung, Stillberatung, Beikostberatung)

Kassenleistungen werden bei gesetzlich versicherten Frauen direkt mit der Krankenkasse nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V abgerechnet; privat Versicherte erhalten eine Rechnung lt. aktueller privater Hebammen-Gebührenordnungen des Bundeslandes Bayern. Bitte erkundigen Sie sich vor Inanspruchnahme der Leistung, ob Ihre (private) Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt.

Versäumte Termine können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und müssen von der Kundin selbst entrichtet werden.

3.2. Bezahlung der Zusatzleistungen

Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen (es sei denn, diese hat vorab die Übernahme ausdrücklich erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Die Höhe der entsprechenden Vergütungen ist vor Ort einsehbar. Auf Wunsch kann die Liste auch übermittelt werden. Die jeweilige Vergütung ist per Überweisung an das oben genannte Konto der Hebamme unmittelbar nach Erfüllung der Leistung zu entrichten. Die somit entstandene Forderung ist mit Leistungserbringung sofort fällig.

3.3. Absage von Beratungsterminen/Behandlungsterminen/Zusatzleistungen

3.3.1. Sofern die Hebamme aus zwingenden, insbesondere aus berufs- oder krankheitsbedingten Gründen, eine Beratung, Behandlung oder Zusatzleistung absagen muss, wird Sie die Kundin schnellstmöglich informieren. Der Kundin entstehen daraus keine Ansprüche, sofern von der Hebamme ein Ersatztermin angeboten wird.

3.3.2 Die Buchung für eine Beratung, Behandlung oder Zusatzleistung erfolgt verbindlich. Sollte die Kundin an einem gebuchten Termin, gleich aus welchem Grund, nicht teilnehmen können, fallen bei einer Stornierung bis mindestens 24 Stunden vor der Behandlung oder Beratung keine Kosten für die Kundin an. Für unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallpauschale in Höhe des Kassensatzes/der vereinbarten Vergütung an. Verspätet sich die Kundin zur vereinbarten Behandlung oder Beratung, wird die Zeit ab der vereinbarten Behandlungs-/Beratungszeit berechnet. Die Hebamme stellt der Kundin die dem vereinbarten Zeitpunkt in Rechnung. Ist die Kundin zur vereinbarten Zeit - im Falle eines aufsuchenden Termins – zuhause nicht antreffbar, fällt eine Ausfallpauschale in Höhe des Kassensatzes/der vereinbarten Vergütung zuzüglich der angefallenen Fahrtkosten in Höhe von 0,81 Euro je tatsächlich gefahren Kilometer an.

  1. Behandlung und Beratung; Mitwirkung der Kundin

Die Beratung wird seitens der Hebamme professionell, herstellerunabhängig und fachkundig vorgenommen. Die Kundin – und sofern es sich um den Geburtsvorbereitungskurs für Paare handelt – auch der Partner der Kundin –  wird die Hebamme auf gesundheitliche Einschränkungen und Diagnosen hinweisen, die eine Kursteilnahme, Beratung oder Behandlung beeinträchtigen, erschweren oder verhindern oder Dritte schädigen können. Bitte weisen Sie lieber auf zu viel als auf zu wenig hin!

  1. Haftung

5.1 Die An- und Abreise der Kundin zum vereinbarten Ort der Beratung/Behandlung/ Kursort erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.

5.2 Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für persönliche Gegenstände, Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Die Kundin und ggf. Ihr Partner wird/werden selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen. Sie/er legt bspw. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Beratung/Behandlung oder Körperübungen im Rahmen der Kurse an einen sicheren Ort ab.

5.3 Die Teilnahme an der Beratung/Behandlung/Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme wird der Kundin fachkundige Hilfe leisten und sie beraten. Bei Anwendung des Erlernten (z.B. Körperübungen aus den/ im Rahmen der Kurse) handelt der/die Kunden eigenverantwortlich. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Ausführung und den Erfolg des Erlernten, insbesondere nicht für Folgen einer möglicherweise nicht sachgemäßen Anwendung.

5.4 Die Hebamme haftet nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.

  1. Datenschutz

Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzbestimmungen.

Stand 01.Februar 2024