Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung
Version 1.0 01.04.2020 Hebamme Judith Greifenstein, Tannenweg 18, 83362 Surberg
von geb. am:
Anschrift
Ich bin einverstanden, dass durch die Hebamme Judith Greifenstein meine Daten zu folgenden Zwecken erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden:
Zur Pflege der Kontaktdaten, der Erfüllung des Behandlungs- oder Kursvertrags, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen oder Ihnen selbst als Privatver-sicherte, zur Betreuungsdokumentation und Erstellen von Übergabeprotokollen oder Arztbriefen.
Zu diesen Zwecken können Ihre Daten an den überweisenden Arzt, die Krankenkasse und/oder die Abrechnungsfirma bzw. den Betreiber einer Hebammensoftware (hebamio.de) weitergegeben oder übermittelt werden. Dort werden diese ebenfalls zu folgenden Zwecken verarbeitet: Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, zur Dokumentation der Betreuung oder Leistungserbringung.
Des Weiteren bin ich damit einverstanden, ggf. an Online-Kursen teilzunehmen, die über die Plattform „Zoom“ abgehalten werden. Mir ist bekannt, dass die Hebamme keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung dieses Kommunikationsanbieters hat.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass…
Im Falle des Widerrufs ist der Widerruf zu richten an:
Hebamme Judith Greifenstein
Tannenweg 18
83362 Surberg
Im Falle des Widerrufs werden meine Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung bei der Hebamme gelöscht. Die Hebamme wird meinen Widerruf an die oben genannten Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
Die „Informationen zum Datenschutz“ habe ich gelesen und verstanden.
Ort, Datum Unterschrift
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der Hebamme Judith Greifenstein – nachfolgend Hebamme genannt – und der Leistungsempfänger*In.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen Hebamme Judith Greifenstein – nachfolgend Hebamme genannt – und der Leistungsempfänger*In.
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Judith Greifenstein und der Leistungsempfänger*In sind privatrechtlicher Natur.
(1) Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
5 Wahlleistungen
(1) Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
(2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
6 Kurse
Allgemein
(1) Die Hebamme bietet ausschließlich geschlossene Kurse an. Die Hebamme ist dazu berechtigt Kursstunden zu verlegen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
(2) Soweit die Kurse auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V geregelt sind, gelten deren Bestimmungen für die Durchführung und Abrechnung (siehe dazu insbesondere Punkt 6. Abrechnung des Entgeltes).
(3) Eine evtl. anfallende Partnergebühr richtet sich ausschließlich an den/die Partner*In der Kursteilnehmerin. Diese Gebühr ist im vollem Umfang nach Erhalt der E-Mail zur Zahlungsaufforderung innerhalb von 5 Tagen zu überweisen. Nachdem die Partnergebühr eingegangen ist, ist der Kursplatz verbindlich und kann nicht anderweitig vergeben werden.
(4) Bei Abmeldung sechs Wochen vor Kursbeginn, wird die Partnergebühr in voller Höhe zurück- erstattet. Danach besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Partnergebühr.
Videokurse/ Videosprechstunden
(1) Videokurse/ Videosprechstunden finden im Rahmen eines Live-Online-Kurses bzw. im Rahmen einer Live-Online-Beratung statt.
(2) Die Leistungsempfängerin ist mit der Buchung des jeweiligen Live-Online-Angebots der Hebamme für das Funktionieren ihrer technischen Infrastruktur (z. B. Internetverbindung, Endgerät) selbst verantwortlich. Die Hebamme haftet nicht für versäumte Kursstunden auf Grund fehlender/ nicht funktionierender technischer Infrastruktur der Leistungsempfängerin.
Kann die Leistungsempfängerin auf Grund mangelnder technischer Infrastruktur nicht am von ihr gebuchten Live-Online-Angebot teilnehmen und versäumt die Kursstunde, ist dies nicht von der Hebamme zu verantworten und geht dies zu Lasten der Kursteilnehmerin.
(3) Zusätzlich zu obigen Bestimmungen gelten folgende Bestimmungen:
- Ein Aufzeichnen/ Mitschneiden ist NICHT gestattet
- Die Teilnahme an de Videokonferenzen ist freiwillig. Mit der Anmeldung zum Kurs ist der Teilnehmerin diese Freiwilligkeit unterstellt.
- Es gilt die allgemein gültige Fassung der Informationen zum Datenschutz (DSGVO)
(4) Die Versichertenbestätigung („Unterschriftenbogen“) dient der Hebamme als Leistungsnachweis und als Abrechnungsgrundlage gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen.
Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet, der Hebamme die vollständig und richtig ausgefüllte und entsprechend ihrer Teilnahme unterzeichnete Versichertenbestätigung innerhalb einer Woche nach Beendigung des Videokurses im Original zukommen zu lassen.
Unterbleibt dies, schuldet die Leistungsempfängerin der Hebamme die Übernahme der Kurskosten in der vom Hebammenhilfevertrag in der jeweils gültigen Fassung vorgesehenen Höhe, da die Hebamme ihre Leistungen gegenüber der Krankenkasse ausschließlich durch die vollständig und richtig ausgefüllte und persönlich unterschriebene Versichertenbestätigung geltend machen kann.
Selbstlerneinheiten und digitale Kursinhalte
(1) Bereitstellung und Nutzung
Teilnehmer*Innen können im Rahmen bestimmter Kursangebote Zugang zu Lernmaterialien (Print oder digitalen – z. B. Videos, Arbeitsblätter, Handouts oder Audiodateien) erhalten, die der Vertiefung, Vor- oder Nachbereitung der Kurseinheiten dienen.
Diese Materialien sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben, vervielfältigt oder öffentlich gezeigt oder in Sozialen Medion oder anderweitig geteilt werden.
(2) Alle Inhalte unterliegen dem Urheberrecht von Hebamme Judith Greifenstein.
Werden externe Selbstlerneinheiten zugekauft, wird die Urheberschaft gekennzeichnet. Die Maßgaben des Urheberrechtes sind für die Leistungsempänger*Innen in jedem Fall zu beachten.
(3) Verfügbarkeit
Handelt es sich um digitale Inhalte stehen diese in der Regel für einen Zeitraum von 8 Wochen nach Kursende zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ein Anspruch auf dauerhafte oder uneingeschränkte Verfügbarkeit besteht nicht.
Für das problemlose Funktionieren der technischen Infrastruktur (z. B. Internetverbindung, Endgerät) ist die Leistungsempfänger*In selbst verantwortlich.
(4) Haftungsausschluss
Die Inhalte der Selbstlerneinheiten ersetzen keine individuelle Beratung oder Untersuchung.
Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Unsicherheiten wird empfohlen, ärztlichen oder hebammenkundigen Rat einzuholen.
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen Hebamme nach dieser AVB verpflichtet. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu zahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB).
Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privat-gebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnisse über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.
(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.